Photovoltaik: Einspeisevergütung 2024
Durch die Photovoltaik-Einspeisevergütung erhalten Sie für den ins öffentliche Netz eingespeisten Strom eine garantierte Zahlung pro Kilowattstunde – eine verlässliche Einnahmequelle also.
Doch wie sieht die Einspeisevergütung im Jahr 2024 konkret aus? Bei uns erfahren Sie, welche Vergütungssätze aktuell gelten, wie die Einspeisevergütung funktioniert und welche Optionen Sie haben, um den Ertrag Ihrer Photovoltaik-Anlage insgesamt zu maximieren.
|
Was ist die Einspeisevergütung für Photovoltaik?
- Durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird Ihnen für jede ins öffentliche Netz eingespeiste Kilowattstunde (kWh) eine festgelegte Vergütung garantiert, die in der Regel für einen Zeitraum von 20 Jahren stabil bleibt.
Für Sie bedeutet die Einspeisevergütung eine kalkulierbare Einnahmequelle, die sowohl private Hausbesitzer als auch gewerbliche Betreiber nutzen können. Das EEG unterscheidet dabei zwischen Volleinspeisung und Teil- bzw. Überschusseinspeisung:
▪️Volleinspeisung: Bei der Volleinspeisung wird der gesamte erzeugte Solarstrom ins öffentliche Netz eingespeist.
▪️Teileinspeisung: Hierbei wird nur der überschüssige Solarstrom ins Netz eingespeist, nachdem der Eigenverbrauch des Betreibers gedeckt ist. Die Vergütungssätze für Überschusseinspeisung sind in der Regel niedriger als bei der Volleinspeisung, bieten jedoch den Vorteil, dass Sie Ihre Stromkosten langfristig senken können.
Wie hoch ist die aktuelle Einspeisevergütung für 2024?
Wird die PV-Anlage zwischen dem 1. August 2024 und dem 31. Januar 2025 in Betrieb genommen, gelten laut der Bundesnetzagentur die folgenden Sätze:
Leistung der Anlage |
Teileinspeisung |
Volleinspeisung |
10 kWp |
8,43 ct/kWh |
13,13 ct/kWh |
40 kWp |
7,35 ct/kWh |
11,08 ct/kWh |
100 kWp |
6,08 ct/kWh |
11,08 ct/kWh |
400 kWp |
6,08 ct/kWh |
9,21 ct/kWh |
1.000 kWp |
6,08 ct/kWh |
7,94 ct/kWh |
Einspeisevergütung vs. Eigenverbrauch
-
Die Entscheidung zwischen Einspeisevergütung und Eigenverbrauch ist eine der wichtigsten Fragen für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen. Welche Option sich mehr lohnt, hängt von Ihrem individuellen Stromverbrauch, der Anlagengröße und den aktuellen Strompreisen und Einspeisevergütungssätzen ab.
- ▪️Einspeisevergütung: Für jede eingespeiste Kilowattstunde erhalten Sie eine Vergütung, die Ihnen für einen Zeitraum von 20 Jahren garantiert wird. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Inbetriebnahmezeitpunkt der Anlage und der aktuellen EEG-Vergütung.
- ▪️Einspeisevergütung: Für jede eingespeiste Kilowattstunde erhalten Sie eine Vergütung, die Ihnen für einen Zeitraum von 20 Jahren garantiert wird. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Inbetriebnahmezeitpunkt der Anlage und der aktuellen EEG-Vergütung.
-
- ▪️Eigenverbrauch: Beim Eigenverbrauch nutzen Sie den erzeugten Solarstrom direkt in Ihrem Haushalt und sparen damit deutlich an Stromkosten ein. Der finanzielle Vorteil liegt hier darin, dass der gesparte Strompreis meist deutlich höher ist als die Einspeisevergütung. Diese Option lohnt sich besonders, wenn Sie einen hohen Eigenverbrauch haben oder ein Speichersystem installiert ist, mit dem Sie den selbst erzeugten Strom flexibler nutzen können.
- ▪️Eigenverbrauch: Beim Eigenverbrauch nutzen Sie den erzeugten Solarstrom direkt in Ihrem Haushalt und sparen damit deutlich an Stromkosten ein. Der finanzielle Vorteil liegt hier darin, dass der gesparte Strompreis meist deutlich höher ist als die Einspeisevergütung. Diese Option lohnt sich besonders, wenn Sie einen hohen Eigenverbrauch haben oder ein Speichersystem installiert ist, mit dem Sie den selbst erzeugten Strom flexibler nutzen können.
Was lohnt sich mehr? Ein Beispiel
Angenommen, Sie besitzen eine Photovoltaik-Anlage mit einer Leistung von 10 kWp, die jährlich etwa 10.000 kWh Strom erzeugt. Der aktuelle Strompreis liegt bei rund 26 Cent pro kWh.
▪️Volleinspeisung: Bei einer Volleinspeisung erhalten Sie 13,13 Cent pro kWh. Das ergibt eine jährliche Vergütung von:
10.000 kWh × 0,1313 €/kWh = 1.313 €
▪️Eigenverbrauch: Beim Eigenverbrauch sparen Sie die Kosten für den Strom, den Sie nicht mehr vom Versorger beziehen müssen. Wenn Sie 50 % des erzeugten Stroms selbst nutzen, beträgt die Einsparung:
5.000 kWh × 0,26 €/kWh = 1.300 €
Der restliche Strom (5.000 kWh) wird eingespeist. Das bringt folgende Einnahmen:
5.000 kWh × 0,0843 €/kWh = 421,50 €
-
-
-
Gesamteinnahmen beim Eigenverbrauch:
-
-
-
1.300 € (gesparte Stromkosten) + 421,50 € (Teileinspeisung) = 1.721,50 €
Fazit: Der Eigenverbrauch kombiniert mit Teileinspeisung bringt in diesem Beispiel einen höheren finanziellen Vorteil (1.721,50 €) im Vergleich zur reinen Volleinspeisung (1.313 €).
Für die meisten privaten Haushalte lohnt sich der Eigenverbrauch mehr, da die Strompreise für den Eigenverbrauch üblicherweise höher sind als die Einspeisevergütung. Durch den Eigenverbrauch und eine eventuell ergänzende Einspeisung des Überschusses können Sie Ihre Anlage effektiver nutzen und langfristige Einsparungen erzielen.
Bei RaiffeisenVolt erhalten Sie eine transparente und individuelle Kostenaufstellung, die exakt auf Ihre Bedürfnisse und Gegebenheiten abgestimmt ist. Wir sorgen dafür, dass sich Ihre Photovoltaik-Anlage langfristig auszahlt.
- Ist ein Wechsel möglich?
-
Ja, ein Wechsel zwischen Einspeisearten – also von Volleinspeisung zu Überschusseinspeisung und umgekehrt – ist grundsätzlich möglich, allerdings sollten dabei einige Punkte beachtet werden.- ▪️Wenn Sie von Volleinspeisung auf Eigenverbrauch umstellen möchten, sind eventuell Anpassungen an der Technik erforderlich, z. B. ein Wechselrichter, der den Strom für den Eigenverbrauch optimiert, und ein entsprechender Stromzähler, der den Eigenverbrauch und die Einspeisung getrennt erfasst.
- ▪️Jede Änderung der Einspeiseart muss dem Netzbetreiber gemeldet werden. Zudem müssen die Daten im Marktstammdatenregister entsprechend aktualisiert werden.
- ▪️Die einmal festgelegte Einspeisevergütung für eine Anlage bleibt für 20 Jahre gleich, daher sollten Sie prüfen, ob der Eigenverbrauch Ihre langfristige Rendite erhöht.
Wie lange gilt die Einspeisevergütung?
Die Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen wird im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) für eine Laufzeit von 20 Jahren garantiert. Ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme erhalten Sie für jede eingespeiste Kilowattstunde (kWh) den festgelegten Vergütungssatz.
Was passiert nach 20 Jahren?
Nach Ablauf der 20 Jahre entfällt die garantierte Einspeisevergütung. Sie haben dann die Möglichkeit, den erzeugten Strom weiterhin ins Netz einzuspeisen, jedoch meist zu einem niedrigeren, marktüblichen Vergütungssatz, oder Sie können auf einen höheren Eigenverbrauch umstellen und nur den überschüssigen Strom ins Netz einspeisen. Dazu bietet sich auch die Installation eines Speichers an.
-
Wie wird sich die Einspeisevergütung in Zukunft entwickeln?
Die Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen ist in den letzten Jahren tendenziell gesunken. Dieser Rückgang ist Teil einer geplanten Anpassung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), die dafür sorgen soll, dass sich die Förderung an die gesunkenen Produktionskosten für Solaranlagen anpasst: Je mehr Photovoltaik-Anlagen installiert werden und je günstiger die Technologie wird, desto geringer fallen in der Regel die Vergütungssätze für neu in Betrieb genommene Anlagen aus.
Für die kommenden Jahre ist eine weitere schrittweise Reduzierung der Einspeisevergütung zu erwarten. Wenn Sie in naher Zukunft eine Photovoltaik-Anlage planen, lohnt es sich, schnell zu handeln: Setzen Sie Ihre Anlage möglichst bald in Betrieb, um noch von den aktuellen Vergütungssätzen zu profitieren.
Jetzt beraten lassen
Einspeisevergütung vs. Direktvermarktung
Neben der klassischen Einspeisevergütung gibt es für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen eine weitere Option, um den erzeugten Solarstrom zu Geld zu machen: die Direktvermarktung.
Bei der Einspeisevergütung erhalten Sie, wie bereits erwähnt, eine feste, gesetzlich garantierte Vergütung pro Kilowattstunde für jede eingespeiste Strommenge, und dies für eine Laufzeit von 20 Jahren. Die Einspeisevergütung ist unkompliziert und ideal für Betreiber kleinerer Anlagen, die eine zuverlässige und kalkulierbare Einnahmequelle suchen.
Bei der Direktvermarktung hingegen verkaufen Sie Ihren erzeugten Solarstrom direkt an der Strombörse oder über einen Vermarktungspartner, statt ihn zu einem festen Satz an den Netzbetreiber abzugeben.
Hier profitieren Sie vom sogenannten Marktprämienmodell, bei dem Ihnen eine variable Marktprämie gezahlt wird, die sich am aktuellen Börsenstrompreis orientiert. Sollte der Marktpreis für Strom hoch sein, erzielen Sie potenziell höhere Einnahmen als mit der festen Einspeisevergütung.
Einspeisevergütung beantragen: So geht’s
Die Einspeisevergütung zu beantragen, ist recht unkompliziert. Halten Sie sich einfach an die folgenden grundlegenden Schritte:
- 1. Photovoltaik-Anlage bereits vor der Installation beim Netzbetreiber anmelden (“Antrag auf Anschlussbegehren”)
- 2. Zeit bis zur Genehmigung: bis zu 8 Wochen
- 3. Nach der Genehmigung kann die PV-Anlage montiert werden.
- 3. Durch die Anmeldung beim Netzbetreiber erhalten Sie die Einspeisevergütung.
Steuerliche Aspekte
- 1. Mehrwertsteuerbefreiung für PV-Anlage
Seit dem 1. Januar 2023 entfällt für PV-Anlagen und alle dazugehörigen Komponenten, einschließlich Batteriespeicher, die Umsatzsteuer. Statt des bisherigen Satzes von 19 % gilt nun ein Nullsteuersatz für die Lieferung und Installation der Anlagen. Um diese Steuerbefreiung zu nutzen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- ▪️Die Anlage muss auf den Namen des Betreibers angemeldet sein.
- ▪️Die Leistung darf im Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 kWp betragen.
- ▪️Bei Anlagen über 30 kWp Leistung muss die Installation auf einem Wohngebäude oder auf einem Bauwerk in direkter Nähe erfolgen (wie z. B. einem Carport). Alternativ ist die Steuerbefreiung auch bei Installationen auf öffentlichen Gebäuden möglich.
- ▪️Balkonkraftwerke sind generell umsatzsteuerfrei.
Diese Regelung bringt auch Vorteile für den Eigenverbrauch: Wurde die Anlage mit dem Nullsteuersatz erworben, so fällt für den selbst genutzten Solarstrom keine Umsatzsteuer mehr an, und es entfällt die Versteuerung des Eigenverbrauchs.
- 2. Einkommensteuerbefreiung für PV-Anlage
Neben der Umsatzsteuerbefreiung sind viele PV-Anlagen seit 2022 ebenfalls von der Einkommensteuer befreit. In der Regel gilt diese Steuerfreiheit unter denselben Voraussetzungen wie der Nullsteuersatz bei der Umsatzsteuer.
Wenn Sie Ihre Photovoltaik-Anlage optimal planen lassen und von der Einspeisevergütung profitieren möchten, stehen Ihnen unsere Experten von RaiffeisenVolt zur Seite. Wir beraten Sie umfassend zu den besten Strategien für Eigenverbrauch und Einspeisung und zeigen Ihnen, wie Sie das Maximum aus Ihrer Anlage herausholen können – nehmen Sie jetzt Kontakt auf und lassen Sie sich individuell und unverbindlich beraten.
Häufig gestellte Fragen
FAQ
Jeder Betreiber einer Photovoltaik-Anlage, der Strom ins öffentliche Netz einspeist, hat Anspruch auf die Einspeisevergütung. Voraussetzung ist die Anmeldung der Anlage im Marktstammdatenregister und die Erfüllung der geltenden EEG-Vorgaben.
Die Einspeisevergütung wird in der Regel monatlich von Ihrem Netzbetreiber ausgezahlt. Die Zahlung erfolgt rückwirkend für den eingespeisten Strom des vorherigen Monats.
Unsere Standorte
-
Meschede
RaiffeisenVolt GmbHAuf’m Brinke 15, 59872 Meschede -
Edertal-Giflitz
RaiffeisenVolt GmbHBahnhofstraße 29, 34549 Edertal -
Erfurt
RaiffeisenVolt GmbHAugust-Röbling-Straße 4, 99091 Erfurt