Neue Regeln für Balkonkraftwerke ab 2024
Die Einführung neuer Regelungen, die ursprünglich für Anfang 2024 geplant waren, wurde vorerst verschoben. Die Bundesregierung hat die Abstimmung zum neuen Solarpaket überraschend aus dem aktuellen Programm genommen und auf das Jahr 2024 vertagt. Obwohl dies unerwartet kam, bedeutet es, dass die geplanten Erleichterungen noch nicht vom Tisch sind und weiterhin in Aussicht stehen.
Die vorgesehenen Verbesserungen ab Anfang 2024 beinhalten:
Erhöhung auf 800 Watt: Künftig ist es möglich, 800 Watt anstatt der bisherigen 600 Watt in das Hausnetz einzuspeisen.
Gesamtleistung von 2.000 Watt: Solarzellen mit einer Leistung von bis zu 2.000 Watt können an einen Wechselrichter für Balkon-kraftwerke angeschlossen werden, was zuvor von vielen Netzbetreibern nicht erlaubt war.
Vereinfachte Anmeldung: Die Anmeldung im Marktstammdaten-register wird in geringerem Umfang erforderlich sein. Nach erfolgter Registrierung werden die Netzbetreiber automatisch informiert. Erst dann wird über die Notwendigkeit eines Austauschs des Stromzählers entschieden. Auch Besitzer von alten Stromzählern, die noch rückwärts laufen, können ihr Balkonkraftwerk nun trotzdem nutzen, was zuvor untersagt war. Die Netzbetreiber haben nun vier Monate Zeit, um den Stromzähler auszutauschen.
Aktuell steht kein neuer Termin für die Abstimmungen über das geplante Solarpaket fest. Ein Sprecher der SPD äußerte jedoch den Wunsch nach einer zeitnahen Entscheidung im neuen Jahr. Balkonkraftwerk-Besitzer und Interessenten sollten weiterhin optimistisch bleiben, da die neuen Regelungen nach wie vor auf dem Tisch liegen, wenn auch mit einer vorübergehenden Verzögerung.