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Das Wichtigste in Kürze: Photovoltaik Einspeisevergütung

  • Die Einspeisevergütung garantiert Betreibern von Photovoltaik-Anlagen für 20 Jahre eine feste Zahlung pro eingespeister Kilowattstunde.
  • Die Einspeisevergütung ist in den letzten Jahren tendenziell gesunken.
  • Der Eigenverbrauch lohnt sich mehr, da die Einsparungen durch vermiedene Stromkosten in der Regel höher sind als die Einnahmen aus der Einspeisevergütung.
  • Die Vergütungssätze sind abhängig von der Anlagengröße gestaffelt, mit höheren Einnahmen bei Volleinspeisung.

Was ist die Einspeisevergütung für Photovoltaik?

Die Einspeisevergütung ist Teil der staatlichen Unterstützung für Photovoltaik. Durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird Ihnen für jede ins öffentliche Netz eingespeiste Kilowattstunde (kWh) eine festgelegte Vergütung garantiert, die in der Regel für einen Zeitraum von 20 Jahren stabil bleibt.


Für Sie bedeutet die Einspeisevergütung eine kalkulierbare Einnahmequelle, die sowohl private Hausbesitzer als auch gewerbliche Betreiber nutzen können. Das EEG unterscheidet dabei zwischen Volleinspeisung und Teil- bzw. Überschusseinspeisung:

  • Volleinspeisung: Bei der Volleinspeisung speisen Sie den gesamten erzeugten Solarstrom ins öffentliche Netz ein.
  • Teileinspeisung: Hierbei speisen Sie nur den überschüssigen Solarstrom ins Netz ein, nachdem Ihr Eigenbedarf gedeckt ist. Die Vergütungssätze für Überschusseinspeisung sind in der Regel niedriger als bei der Volleinspeisung, bieten jedoch den Vorteil, dass Sie Ihre Stromkosten langfristig senken können.

Wie hoch ist die aktuelle Einspeisevergütung für 2026?

Nehmen Sie Ihre Solaranlage zwischen dem 1. August 2025 und dem 31. Januar 2026 in Betrieb, gelten laut der Bundesnetzagentur die folgenden Sätze für die Einspeisevergütung:

Leistung der Anlage Teileinspeisung Volleinspeisung
10 kWp 7,68 ct/kWh 12,47 ct/kWh
40 kWp 6,80 ct/kWh 10,45 ct/kWh
100 kWp 5,56 ct/kWh 10,45 ct/kWh

 

Was ist die Marktprämie für Photovoltaik?

Statt der festen Einspeisevergütung können Sie Ihren Solarstrom auch in der Direktvermarktung verkaufen. Dabei geht der Strom an einen Stromhändler, bzw. über einen Direktvermarkter an die Börse, und Sie erhalten zusätzlich eine staatliche Marktprämie.

Ab einer Leistung von 100 kWp sind Photovoltaik-Betreiber nach EEG sogar dazu verpflichtet, ihren Strom in der Direktvermarktung zu verkaufen. Eine freie Wahl besteht hier also faktisch nicht mehr.

Bei einer typischen Solaranlage für das Eigenheim unterhalb dieser Grenze können Sie in der Regel zwischen der festen Einspeisevergütung und der Direktvermarktung wählen. Viele Privatpersonen entscheiden sich wegen des geringeren Aufwands und der guten Planbarkeit der Einnahmen weiterhin für die einfache Einspeisevergütung. Die Direktvermarktung wird eher bei Gewerbe-Photovoltaik interessant.

In der folgenden Tabelle sehen Sie, welche anzulegenden Werte (also Förderhöhen) Sie in der Direktvermarktung je nach Anlagengröße und Art der Einspeisung bei Inbetriebnahme ab 1. August 2025 bis 31. Januar 2026 erhalten.

 

Leistung der Anlage Marktprämie Teileinspeisung (ct/kWh) Marktprämie Volleinspeisung (ct/kWh)
10 kW 8,26 12,87
40 kW 7,20 10,85
100 kW 5,96 10,85
400 kW 5,96 9,03
1.000 kW 5,96 7,78

Einspeisevergütung vs. Eigenverbrauch

Welche Option sich mehr lohnt, hängt von Ihrem individuellen Stromverbrauch, der Anlagengröße und den aktuellen Strompreisen und Einspeisevergütungssätzen ab.

  • Einspeisevergütung: Für jede eingespeiste Kilowattstunde erhalten Sie eine Vergütung, die Ihnen für einen Zeitraum von 20 Jahren garantiert wird. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme und der aktuellen EEG-Vergütung.
  • Eigenverbrauch: Beim Eigenverbrauch nutzen Sie den erzeugten Solarstrom direkt in Ihrem Haushalt und sparen damit deutlich an Stromkosten ein. Der finanzielle Vorteil liegt hier darin, dass der gesparte Strompreis meist deutlich höher ist als die Einspeisevergütung. Diese Option lohnt sich besonders, wenn Sie einen hohen Eigenverbrauch haben oder ein Speichersystem installiert ist, mit dem Sie den selbst erzeugten Strom flexibler nutzen können.

Eine Beispielrechnung

Angenommen, Sie besitzen eine Photovoltaik-Anlage mit einer Leistung von 10 kWp, die jährlich etwa 10.000 kWh Strom erzeugt. Der aktuelle Strompreis liegt bei rund 34 Cent pro kWh.

Volleinspeisung: Bei einer Volleinspeisung erhalten Sie 12,47 Cent pro kWh. Das ergibt eine jährliche Vergütung von:
10 000 kWh × 0,1247 €/kWh = 1.247 €

Eigenverbrauch: Beim Eigenverbrauch sparen Sie die Kosten für den Strom, den Sie nicht mehr vom Versorger beziehen müssen. Wenn Sie 50 % des erzeugten Stroms selbst nutzen, beträgt die Einsparung:

5 000 kWh × 0,34 €/kWh = 1.700 €

Der restliche Strom (5000 kWh) wird eingespeist. Das bringt folgende Einnahmen:
5000 kWh × 0,0786 €/kWh = 393 €

Gesamteinnahmen beim Eigenverbrauch:

1.700 € (gesparte Stromkosten) + 393 € (Teileinspeisung) = 2.093 €

Fazit: Der Eigenverbrauch kombiniert mit Teileinspeisung bringt in diesem Beispiel einen höheren finanziellen Vorteil (2.093 €) im Vergleich zur reinen Volleinspeisung (1.247 €).

Für die meisten privaten Haushalte lohnt sich der Eigenverbrauch mehr, da die Strompreise für den Eigenverbrauch üblicherweise höher sind als die Einspeisevergütung. Durch den Eigenverbrauch und eine eventuell ergänzende Einspeisung des Überschusses können Sie Ihre Anlage effektiver nutzen und langfristige Einsparungen erzielen.

Bei RaiffeisenVolt erhalten Sie eine transparente und individuelle Kostenaufstellung, die exakt auf Ihre Bedürfnisse und Gegebenheiten abgestimmt ist. Wir sorgen dafür, dass sich Ihre Photovoltaik-Anlage langfristig auszahlt.

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Ist ein Wechsel der Einspeisung möglich?

Ja, ein Wechsel zwischen Einspeisearten – also von Volleinspeisung zu Überschusseinspeisung und umgekehrt – ist grundsätzlich möglich, allerdings sollten Sie dabei einige Punkte beachten.

  • Wenn Sie von Volleinspeisung auf Eigenverbrauch umstellen möchten, sind eventuell Anpassungen an der Technik erforderlich, z. B. ein Wechselrichter, der den Strom für den Eigenverbrauch optimiert, und ein entsprechender Stromzähler, der den Eigenverbrauch und die Einspeisung getrennt erfasst.
  • Jede Änderung der Einspeiseart muss dem Netzbetreiber gemeldet werden. Zudem müssen die Daten im Marktstammdatenregister entsprechend aktualisiert werden.
  • Die einmal festgelegte Einspeisevergütung für eine Anlage bleibt für 20 Jahre gleich, daher sollten Sie prüfen, ob der Eigenverbrauch Ihre langfristige Rendite erhöht.

Wie lange gilt die Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen wird im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) für eine Laufzeit von 20 Jahren garantiert. Ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme erhalten Sie für jede eingespeiste Kilowattstunde (kWh) den festgelegten Vergütungssatz.

 

Was passiert nach 20 Jahren?

Nach Ablauf der 20 Jahre entfällt die garantierte Einspeisevergütung. Sie haben dann die Möglichkeit, den erzeugten Strom weiterhin ins Netz einzuspeisen, jedoch meist zu einem niedrigeren, marktüblichen Vergütungssatz. Die Bezahlung erfolgt durch den zuständigen Netzbetreiber auf Basis des aktuellen Börsenstrompreises. Konkret orientiert sie sich am sogenannten „Jahresmarktwert Solar“.


Alternativ können Sie auf einen höheren Eigenverbrauch umstellen und nur den überschüssigen Strom ins Netz einspeisen. Dazu bietet sich auch die Installation einer PV-Anlage mit Speicher an.

Was besagt das Solarspitzengesetz?

Die Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen ist in den vergangenen Jahren tendenziell gesunken. Dieser Rückgang ist Teil einer geplanten Anpassung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), die dafür sorgen soll, dass sich die Förderung an die gesunkenen Produktionskosten für Solaranlagen anpasst.

Je mehr Photovoltaik-Anlagen installiert werden und je günstiger die Technologie wird, desto geringer fallen in der Regel die Vergütungssätze für neu in Betrieb genommene Anlagen aus. Für die kommenden Jahre ist eine weitere schrittweise Reduzierung der Einspeisevergütung zu erwarten.

Ergänzend dazu wird derzeit politisch diskutiert, die feste Einspeisevergütung für neue, kleine PV-Anlagen ab 2026 schrittweise auslaufen zu lassen. Begründet wird das damit, dass sich private Solaranlagen durch gesunkene Anlagenpreise inzwischen auch ohne klassische Förderung rechnen und die EEG-Zahlungen den Staatshaushalt sowie die Stromkunden stark belasten.

Zugleich muss Deutschland das Fördersystem ohnehin anpassen, weil die bisherige beihilferechtliche Genehmigung der EU Ende 2026 ausläuft. Für bereits installierte Anlagen soll der zugesicherte Vergütungszeitraum von 20 Jahren aber unverändert bestehen bleiben.

 

Wenn Sie in naher Zukunft eine Photovoltaik-Anlage planen, lohnt es sich, schnell zu handeln: Setzen Sie Ihre Anlage möglichst bald in Betrieb, um noch von den aktuellen Vergütungssätzen zu profitieren. RaiffeisenVolt unterstützt Sie dabei kompetent und verlässlich.

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Einspeisevergütung beantragen: So geht’s

Die Einspeisevergütung erhalten Sie ganz einfach über die folgenden 4 Schritte:

1. Photovoltaik-Anlage bereits vor der Installation beim Netzbetreiber anmelden (Antrag auf Anschlussbegehren)
2. Zeit bis zur Genehmigung: bis zu 8 Wochen
3. Nach der Genehmigung kann die PV-Anlage montiert werden.
4. Durch die Anmeldung beim Netzbetreiber erhalten Sie die Einspeisevergütung.

Welche steuerlichen Aspekte gibt es bei der Einspeisevergütung zu beachten?

 

1.  Mehrwertsteuerbefreiung für PV-Anlage

Seit dem 1. Januar 2023 entfällt für PV-Anlagen und alle dazugehörigen Komponenten, einschließlich Batteriespeicher, die Umsatzsteuer. Statt des bisherigen Satzes von 19 % gilt nun ein Nullsteuersatz für die Lieferung und Installation der Anlagen. Um diese Steuerbefreiung zu nutzen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Anlage muss auf den Namen des Betreibers angemeldet sein.
  • Die Leistung darf im Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 kWp betragen.
  • Bei Anlagen über 30 kWp Leistung muss die Installation auf einem Wohngebäude oder auf einem Bauwerk in direkter Nähe erfolgen (wie z. B. einem Carport). Alternativ ist die Steuerbefreiung auch bei Installationen auf öffentlichen Gebäuden möglich.
  • Balkonkraftwerke sind generell umsatzsteuerfrei.

Diese Regelung bringt auch Vorteile für den Eigenverbrauch: Wurde die Anlage mit dem Nullsteuersatz erworben, so fällt für den selbst genutzten Solarstrom keine Umsatzsteuer mehr an, und es entfällt die Versteuerung des Eigenverbrauchs.

2.  Einkommensteuerbefreiung für PV-Anlage

Neben der Umsatzsteuerbefreiung sind viele PV-Anlagen seit 2022 ebenfalls von der Einkommensteuer befreit. In der Regel gilt diese Steuerfreiheit unter denselben Voraussetzungen wie der Nullsteuersatz bei der Umsatzsteuer.

Einspeisevergütung vs. Direktvermarktung

Neben der klassischen Einspeisevergütung gibt es für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen eine weitere Option, um den erzeugten Solarstrom zu Geld zu machen: die Direktvermarktung.

Bei der Einspeisevergütung erhalten Sie, wie bereits erwähnt, eine feste, gesetzlich garantierte Vergütung pro Kilowattstunde für jede eingespeiste Strommenge, und dies für eine Laufzeit von 20 Jahren. Die Einspeisevergütung ist unkompliziert und ideal für Betreiber kleinerer Anlagen, die eine zuverlässige und kalkulierbare Einnahmequelle suchen.

Bei der Direktvermarktung hingegen verkaufen Sie Ihren erzeugten Solarstrom direkt an der Strombörse oder über einen Vermarktungspartner, statt ihn zu einem festen Satz an den Netzbetreiber abzugeben.

Hier profitieren Sie vom sogenannten Marktprämienmodell, bei dem Ihnen eine variable Marktprämie gezahlt wird, die sich am aktuellen Börsenstrompreis orientiert. Sollte der Marktpreis für Strom hoch sein, erzielen Sie potenziell höhere Einnahmen als mit der festen Einspeisevergütung.

Jetzt Einspeisevergütung erhalten mit einer PV-Anlage von RaiffeisenVolt

Wenn Sie Ihre Photovoltaik-Anlage optimal planen lassen und von der Einspeisevergütung profitieren möchten, stehen Ihnen unsere Experten von RaiffeisenVolt jederzeit zur Seite. Wir beraten Sie umfassend zu den besten Strategien für Eigenverbrauch und Einspeisung und zeigen Ihnen, wie Sie das Maximum aus Ihrer Anlage herausholen können. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und lassen Sie sich individuell und unverbindlich beraten.

Häufig gestellte Fragen

FAQ

  •  
Wer zahlt die Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung für Ihre PV-Anlage wird vom Netzbetreiber gezahlt. Dieser ist gesetzlich dazu verpflichtet, den eingespeisten Solarstrom abzunehmen und nach den jeweils gültigen Vergütungssätzen zu vergüten.

Wer kann die Einspeisevergütung erhalten?

Jeder Betreiber einer Photovoltaik-Anlage, der Strom ins öffentliche Netz einspeist, hat Anspruch auf die Einspeisevergütung. Voraussetzung ist die Anmeldung der Anlage im Marktstammdatenregister und die Erfüllung der geltenden EEG-Vorgaben.

Wie und wann wird die Einspeisevergütung ausgezahlt?

Die Einspeisevergütung wird in der Regel monatlich von Ihrem Netzbetreiber ausgezahlt. Die Zahlung erfolgt rückwirkend für den eingespeisten Strom des vorherigen Monats.

Wir installieren PV rund um unsere Standorte

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