Was lohnt sich mehr? Ein Beispiel
Angenommen, Sie besitzen eine Photovoltaik-Anlage mit einer Leistung von 10 kWp, die jährlich etwa 10.000 kWh Strom erzeugt. Der aktuelle Strompreis liegt bei rund 26 Cent pro kWh.
Volleinspeisung: Bei einer Volleinspeisung erhalten Sie 13,13 Cent pro kWh. Das ergibt eine jährliche Vergütung von:
10.000 kWh × 0,1313 €/kWh = 1.313 €
Eigenverbrauch: Beim Eigenverbrauch sparen Sie die Kosten für den Strom, den Sie nicht mehr vom Versorger beziehen müssen. Wenn Sie 50 % des erzeugten Stroms selbst nutzen, beträgt die Einsparung:
5.000 kWh × 0,26 €/kWh = 1.300 €
Der restliche Strom (5.000 kWh) wird eingespeist. Das bringt folgende Einnahmen:
5.000 kWh × 0,0843 €/kWh = 421,50 €
Gesamteinnahmen beim Eigenverbrauch:
1.300 € (gesparte Stromkosten) + 421,50 € (Teileinspeisung) = 1.721,50 €
Fazit: Der Eigenverbrauch kombiniert mit Teileinspeisung bringt in diesem Beispiel einen höheren finanziellen Vorteil (1.721,50 €) im Vergleich zur reinen Volleinspeisung (1.313 €).
Für die meisten privaten Haushalte lohnt sich der Eigenverbrauch mehr, da die Strompreise für den Eigenverbrauch üblicherweise höher sind als die Einspeisevergütung. Durch den Eigenverbrauch und eine eventuell ergänzende Einspeisung des Überschusses können Sie Ihre Anlage effektiver nutzen und langfristige Einsparungen erzielen.
Bei RaiffeisenVolt erhalten Sie eine transparente und individuelle Kostenaufstellung, die exakt auf Ihre Bedürfnisse und Gegebenheiten abgestimmt ist. Wir sorgen dafür, dass sich Ihre Photovoltaik-Anlage langfristig auszahlt.
Ist ein Wechsel möglich?
Ja, ein Wechsel zwischen Einspeisearten – also von Volleinspeisung zu Überschusseinspeisung und umgekehrt – ist grundsätzlich möglich, allerdings sollten dabei einige Punkte beachtet werden.
- Wenn Sie von Volleinspeisung auf Eigenverbrauch umstellen möchten, sind eventuell Anpassungen an der Technik erforderlich, z. B. ein Wechselrichter, der den Strom für den Eigenverbrauch optimiert, und ein entsprechender Stromzähler, der den Eigenverbrauch und die Einspeisung getrennt erfasst.
- Jede Änderung der Einspeiseart muss dem Netzbetreiber gemeldet werden. Zudem müssen die Daten im Marktstammdatenregister entsprechend aktualisiert werden.
- Die einmal festgelegte Einspeisevergütung für eine Anlage bleibt für 20 Jahre gleich, daher sollten Sie prüfen, ob der Eigenverbrauch Ihre langfristige Rendite erhöht.