Kann die BAFA-Förderung mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden?
Da das BAFA im Bereich Photovoltaik nur noch die Energieberatung fördert, können Hausbesitzer diese Förderung problemlos mit anderen Programmen kombinieren. Durch den Zuschuss zur Beratung haben Sie die Möglichkeit, eine professionelle Einschätzung zur energetischen Optimierung Ihres Gebäudes zu erhalten, bevor Sie eine PV-Anlage und weitere Maßnahmen umsetzen.
Nach der Beratung können Sie etwa das KfW-Programm 270 für einen zinsgünstigen Kredit in Anspruch nehmen oder ganz einfach von der Einspeisevergütung des EEG profitieren. Zusätzlich lassen sich regionale Förderungen, wie spezielle Zuschüsse für PV-Anlagen und Speicher, parallel nutzen.
Wer kann eine BAFA-Förderung beantragen?
Antragsberechtigt für die BAFA-Förderung zur Energieberatung sind grundsätzlich private Haus- und Wohnungseigentümer, Vermieter, Wohnungsgenossenschaften, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Kommunen, die energetische Verbesserungen an Bestands- und teils auch an Neubauten vornehmen möchten.
Dabei können sowohl Einzelpersonen als auch größere Eigentümergemeinschaften Unterstützung für ihre Projekte erhalten. Die Förderung umfasst nur Beratungsleistungen und unterstützt Eigentümer dabei, fundierte Entscheidungen zu Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten zu treffen, die sich auch auf den Einsatz von Photovoltaik-Anlagen beziehen können.
Wie wird die BAFA-Förderung beantragt?
Um die BAFA-Förderung für eine Energieberatung zu beantragen, stellen Sie unbedingt sicher, dass der Antrag vor Beginn der geplanten Maßnahme eingereicht wird – nur dann wird die Förderung gewährt. Der Antragsprozess ist unkompliziert und erfolgt online im BAFA-Portal. Hier geben Sie grundlegende Informationen zu Ihrem Gebäude sowie zu Ihrer geplanten Beratung ein.
Nach Abschluss der Beratung erhalten Sie eine Rechnung von Ihrem Energieberater. Diese reichen Sie einfach beim BAFA ein, um den Zuschuss von bis zu 80 % der Beratungskosten zu erhalten.