Staatliche Photovoltaik-Förderungen auf Bundesebene
KfW-Förderungsprogramm 270
Das KfW-Förderungsprogramm 270 bietet die Möglichkeit, Investitionen in erneuerbare Energien – darunter auch Photovoltaik-Anlagen – mit zinsgünstigen Krediten zu finanzieren. Da die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eine staatliche Institution ist, handelt es sich hierbei um eine staatlich geförderte Finanzierungsoption, die sowohl Privatpersonen als auch Freiberuflern, Unternehmen im In- und Ausland sowie Körperschaften und Zweckverbänden offensteht.
- Der Förderkredit für Strom und Wärme deckt bis zu 100 % der Investitionskosten.
- Die Kredithöhe kann bis zu 150 Millionen € pro Vorhaben betragen.
- Die Auszahlung erfolgt zu 100 %.
KfW-Förderungsprogramm 442
Der Zuschuss des KfW-Förderprogramms 442 kann aktuell leider nicht mehr beantragt werden. Es handelt sich um eine Förderung für Solarstrom für Elektroautos, speziell für Ladestationen, PV-Anlagen und Stromspeicher.
EEG-Förderung der Einspeisevergütung
Die EEG-Förderung der Einspeisevergütung bietet Betreibern von Photovoltaik-Anlagen eine feste Vergütung für eingespeisten Strom. Dabei wird zwischen Volleinspeisung (alle erzeugten Strommengen werden ins Netz eingespeist) und Teileeinspeisung (nur der überschüssige Strom wird eingespeist) verteilt. Die Fördersätze richten sich nach der Anlagengröße und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme.
Wird die PV-Anlage zwischen dem 1. August 2024 und dem 31. Januar 2025 in Betrieb genommen, gelten laut der Bundesnetzagentur die folgenden Sätze:
Leistung der Anlage
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Teileinspeisung
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Volleinspeisung
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10 kWp
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8,43 ct/kWh
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13,13 ct/kWh
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40 kWp
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7,35 ct/kWh
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11,08 ct/kWh
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100 kWp
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6,08 ct/kWh
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11,08 ct/kWh
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400 kWp
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6,08 ct/kWh
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9,21 ct/kWh
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1.000 kWp
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6,08 ct/kWh
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7,94 ct/kWh
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Steuervorteile
Mehrwertsteuerbefreiung für PV-Anlagen
Seit dem 1. Januar 2023 sind PV-Anlagen und die dazugehörigen Komponenten (inklusive Batteriespeicher) von der Umsatzsteuer befreit. Anstelle des alten Mehrwertsteuersatzes von 19 % gilt nun ein Nullsteuersatz. Das betrifft sowohl die Lieferung als auch die Installation der Anlage. Für diese Steuerbefreiung müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Betreiber der Anlage muss sie auf seinen Namen angemeldet haben.
- Die Anlage muss im Marktstammdatenregister eine Leistung von unter 30 kWp aufweisen.
Ist die Leistung höher, muss sich die PV-Anlage auf einem Wohngebäude oder in unmittelbarer Nähe eines Wohngebäudes befinden (auch zum Beispiel auch auf einem Carport-Dach). Alternativ ist die Installation auf öffentlichen Gebäuden möglich. Balkonkraftwerke sind grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit.
Neben der Befreiung von der Mehrwertsteuer gibt es auch steuerliche Vorteile in Bezug auf den Eigenverbrauch des Stroms: Wenn der Nullsteuersatz beim Kauf galt, fällt für den selbst genutzten Strom keine Mehrwertsteuer mehr an, und der Eigenverbrauch muss nicht mehr versteuert werden.
Einkommensteuerbefreiung für PV-Anlagen
Zusätzlich sind seit 2022 viele PV-Anlagen auch von der Einkommensteuer befreit. Diese Befreiung greift in der Regel dann, wenn auch die Voraussetzungen für den Nullsteuersatz bei der Mehrwertsteuer bereits erfüllt sind.
Förderprogramme für Photovoltaik auf Landesebene
Viele Bundesländer bieten eigene Förderprogramme für Photovoltaik an, die jedoch oft nur zeitlich begrenzt verfügbar sind. Aufgrund der hohen Nachfrage sind die Fördermittel häufig schnell ausgeschöpft. Wer von diesen regionalen Programmen profitieren möchte, sollte regelmäßig die aktuellen Entwicklungen verfolgen und rechtzeitig Anträge stellen.
Einige Programme sind aktuell pausiert oder ausgelaufen. In Berlin gibt es jedoch noch das Solar-Plus-Programm , das die Installation von Photovoltaik-Anlagen sowie die Nutzung von Stromspeichern finanziell unterstützt. Auch kleinere Anlagen wie Balkonkraftwerke werden im Rahmen des Fördermoduls „E“ bezuschusst. Ziel des Programms ist es, die Solarenergie in der Hauptstadt weiter auszubauen und durch gezielte Förderung die Umstellung auf erneuerbare Energien zu beschleunigen.
In Nordrhein-Westfalen gibt es das Programm progres.NRW , welches Investitionen in Klimaschutztechnik fördert – darunter auch PV-Anlagen. Es richtet sich sowohl an Privatpersonen als auch beispielsweise an Unternehmen und kommunale Einrichtungen. PV-Anlagen können über dieses Programm gefördert werden, wenn sie nicht über das EEG gefördert werden. Der Zuschuss beträgt mindestens 350 €, die genaue Förderhöhe hängt von dem individuellen Vorhaben ab.
Kommunale Zuschüsse für PV-Anlagen
Viele Städte und Gemeinden haben ein eigenes Programm ins Leben gerufen, um die Nutzung von Solarenergie auf lokaler Ebene voranzutreiben. Diese Förderungen können je nach Stadt unterschiedliche Formen annehmen, wie etwa direkte Zuschüsse für PV-Anlagen, Batteriespeicher oder Balkonkraftwerke.
Aufgrund der hohen Nachfrage sind diese Programme oft begrenzt, daher lohnt es sich, regelmäßig die Verfügbarkeit der kommunalen Fördermittel zu prüfen und zeitnah Anträge zu stellen. In NRW fördern die folgenden 8 Städte PV-Anlagen:
Stadt
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Fördergegenstand
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Förderhöhe
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Aachen
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PV-Anlagen und Speicher
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- PV-Anlagen: 500 € bis zu 2.500 €
- Speicher: bis zu 2.000 €
-> Förderung aktuell ausgesetzt |
Bielefeld
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Energieberatung
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Sie erhalten eine kostenlose Energieberatung zu Ihrem Vorhaben (bis Ende 2024)
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Bonn
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PV-Anlagen und Balkonkraftwerke
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Bis zu 90 % der Investitionskosten, mindestens aber 480 €
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Düsseldorf
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PV-Anlagen, Batteriespeicher, Balkonkraftwerke, Wallboxen
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- PV-Anlagen: 1.000 € Grundförderung, bis zu 10.000 € (100 € pro kWp)
- Batteriespeicher: 250 € pro kWh, bis zu 10.000 €
- Balkonkraftwerke: 50 % der Investitionskosten bis zu 600 €; für Haushalte mit geringem Einkommen auch kostenlos
- Wallbox: 50 % der Investitionskosten bis zu 2.000 €
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Essen
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PV-Anlagen, Balkonkraftwerke, Solarthermie
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- PV-Anlagen:
- 1–2 kWp: 500 €
- Bis zu 5 kWp: 750 €
- Bis zu 10 kWp: 1.000 €
- Gründach: 100 € pro kWp
- Balkonkraftwerke: 200 € ab 300 kWp
- Solarthermie: 1.000 €
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Köln
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PV-Anlagen, Batteriespeicher, Balkonkraftwerke
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- PV-Anlagen:
- Bis zu 10 kWp: 300 € pro kWp
- Bis zu 50 kWp: 250 € pro kWp
- Gründach: 50 € pro kWp
- Batteriespeicher: 250 € pro kWh
- Balkonkraftwerke: 300 € je Anlage; 600 € mit dem Köln-Pass
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Solingen
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Balkonkraftwerke
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Entweder 400 € oder 200 € pro Modul -> Förderung aktuell ausgesetzt
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Wuppertal
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PV-Anlagen
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100 € pro kWp, bis zu 1.000 € -> Förderung aktuell ausgesetzt
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Wie beantrage ich eine Förderung für eine Solaranlage?
Die Beantragung einer Förderung für eine Solaranlage ist einfacher, als es im ersten Moment mag. Für KfW-Förderungen, wie zum Beispiel das Programm 270, reichen Sie den Antrag nicht direkt bei der KfW ein, sondern über Ihre Hausbank.
Auf der KfW-Website finden Sie aber auch einen digitalen Förderassistenten , der Ihnen bei der Vorbereitung des Antrags hilft, sodass Sie den Antrag bei der Bank schneller abwickeln können. Bei regionalen und kommunalen Förderungen sollten Sie auf den Seiten der jeweiligen Landesbanken nachschauen, über die die Förderungen meist laufen.
RaiffeisenVolt unterstützt Sie im Antragsprozess zu den Förderungen, um den Weg zu Ihrer eigenen Photovoltaik-Anlage stressfrei und effizient zu gestalten. Wir beantworten gerne Ihre Fragen und beraten Sie zu den Förderprogrammen, die für Sie in Frage kommen.
Setzen Sie auf eine nachhaltige Zukunft mit Qualitätsprodukten: Wir stehen Ihnen zur Seite, um die ideale Photovoltaik-Anlage für Ihr Zuhause zu finden – maßgeschneidert und mit ausschließlich hochwertigen Komponenten von Weltmarktführern.
Kontaktieren Sie uns und wir suchen die für Sie beste Förderung in Ihrer Region heraus. In einem persönlichen Beratungsgespräch klären wir alle Ihre Fragen und unterstützen Sie umfassend. Wir streben langfristige Partnerschaften mit unseren Kunden an, damit Sie lange etwas von Ihrer PV-Anlage haben.