Für gewerbliche PV-Projekte sind diese 2 KfW-Förderkredite besonders relevant:
- KfW 270 “Erneuerbare Energien – Standard”
Finanzierung von Photovoltaik-Anlagen auf Dach, Fassade oder Freifläche sowie von Netzinfrastruktur und Batteriespeichern. Auch Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung sind eingeschlossen.
- KfW 293 “Klimaschutzoffensive für Unternehmen”
Förderung klimafreundlicher Investitionen. Voraussetzung bei PV: Sie nutzen mindestens 50 % des erzeugten Stroms am Unternehmensstandort oder binden die Anlage in ein Mobilitätsvorhaben ein (zum Beispiel mit Ladesäule oder E-Fahrzeug).
Wichtig für den Antrag: Stellen Sie ihn vor der Vergabe von Liefer- und Bauaufträgen. Planungsleistungen (etwa durch Energieeffizienz-Experten) dürfen Sie vorab beauftragen.
Gilt die Einspeisevergütung auch für Unternehmen?
Die Einspeisevergütung ist die gesetzlich garantierte Vergütung für Solarstrom, den Sie nicht selbst verbrauchen und ins öffentliche Netz einspeisen. Unternehmen können sie für PV-Anlagen bis 100 kWp nutzen. Der Vergütungssatz wird zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme festgelegt und bleibt 20 Jahre lang konstant.
Bei größeren PV-Anlagen wird die Förderung über Ausschreibungen der Bundesnetzagentur vergeben: Sie reichen ein Gebot mit Ihrem Vergütungssatz ein, und nur mit Zuschlag erhalten Sie die EEG-Förderung. Für entsprechende Anlagensegmente (z. B. große Dach- und Freiflächenanlagen) gibt es feste Gebotstermine und Höchstwerte.
Die Ausschreibungspflicht für Dach- und Freiflächenanlagen gilt im Jahr 2025 für Solaranlagen mit mehr als 1.000 kWp installierter Leistung.
| Leistung der Solaranlage |
Einspeisevergütung |
| Bis 100 kWp |
Für Anlagen bis 100 kWp gilt eine gesetzlich garantierte Vergütung über 20 Jahre; die Höhe richtet sich nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme.
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die jeweils gültigen Fördersätze. |
| Ab 100 kWp |
Für PV-Anlagen über 100 kWp ist die Direktvermarktung verpflichtend: Sie erhalten den Börsen-Marktpreis zuzüglich Marktprämie (Marktprämienmodell). Voraussetzung ist die Fernsteuerbarkeit der Anlage; den Direktvermarkter wählen Sie frei. |
| 300 kWp bis 1 MW |
Keine Ausschreibung. Förderung über den anzulegenden Wert im Marktprämienmodell (Direktvermarktungspflicht); das Dach-Ausschreibungssegment (2. Segment) beginnt erst oberhalb von 1.000 kWp. |
Ein hoher Eigenverbrauch ist wirtschaftlich besonders sinnvoll: Jede selbst genutzte Kilowattstunde ersetzt teureren Netzstrom und senkt Ihre laufenden Energiekosten. Mit einem passenden Speichersystem steigern Sie den Eigenverbrauch zusätzlich.