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PV-Anlage anmelden: Das Wichtigste in Kürze

  • Die Anmeldepflicht besteht für alle netzgekoppelten PV-Anlagen, unabhängig von der Größe oder dem Verwendungszweck.
  • Es gibt 3 zentrale Anmeldestellen: die Bundesnetzagentur (Marktstammdatenregister), die Netzbetreiber und in bestimmten Fällen das Finanzamt.
  • Es gilt eine Frist von 1 Monat nach Inbetriebnahme für die Registrierung im Marktstammdatenregister.
  • Möglich sind Bußgelder bis zu 50.000 Euro und der Verlust der Einspeisevergütung bei versäumter Anmeldung.
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Warum muss ich meine PV-Anlage anmelden?

 

Die Anmeldung Ihrer PV-Anlage ist gesetzlich vorgeschrieben und dient der Erfassung aller Stromerzeugungsanlagen für die Netzplanung und Überwachung der Energiewende. Es geht in erster Linie um Transparenz.

Auch wenn Sie Ihren Solarstrom ausschließlich selbst verbrauchen und nichts ins Netz einspeisen, müssen Sie Ihre PV-Anlage anmelden. Entscheidend ist allein der Netzanschluss, nicht die tatsächliche Nutzung des Stroms.

Die dadurch erhobenen Daten fließen direkt in politische Entscheidungen und Fördermaßnahmen ein und sollen den Erfolg der deutschen Klimaziele messen. Gleichzeitig ist die Anmeldung gesetzliche Pflicht nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Wer seine Anlage nicht anmeldet, handelt ordnungswidrig.

Nur registrierte Anlagen können:

  • Einspeisevergütung erhalten nach dem EEG
  • Vollständig ins Energiesystem integriert werden
  • Rechtssicher betrieben werden, ohne Bußgeldrisiko

Was passiert, wenn ich meine PV-Anlage nicht anmelde?

Wer seine PV-Anlage nicht anmeldet, riskiert Bußgelder bis zu 50.000 Euro und verliert den Anspruch auf die Einspeisevergütung. Selbst bei kleineren Anlagen können schnell vierstellige Beträge zusammenkommen, die Ihre Ersparnis durch die Solaranlage zunichtemachen.

 

Aktuelle Einspeisevergütung

Folgende Einspeisevergütung gilt bei der Inbetriebnahme der PV-Anlage ab 1. Februar 2025 bis 31. Juli 2025:

  • Anlagen bis 10 kWp: 8,34 Cent/kWh (Teileinspeisung)
  • Anlagen bis 10 kWp: 13,00 Cent/kWh (Volleinspeisung)

 

Wo muss ich meine Photovoltaik-Anlage anmelden?

 

Ihre Solaranlage müssen Sie bei der Bundesnetzagentur und dem Netzbetreiber anmelden.

 

PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur anmelden

  • Die Registrierung Ihrer PV-Anlage erfolgt ausschließlich online über das Formular im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur. Papierformulare gibt es nicht. Der Prozess gliedert sich in 3 Schritte:
  • Benutzerkonto anlegen: Registrierung als Anlagenbetreiber mit persönlichen Daten
  • Bestätigung per E-Mail: Aktivierung des Kontos über einen Bestätigungslink
  • Anlagendaten eingeben: Erfassung aller technischen und standortbezogenen Informationen

 

Die Anmeldung muss spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme erfolgen. Als Inbetriebnahme gilt der Zeitpunkt, zu dem die Anlage erstmals Strom erzeugt, der außerhalb der Anlage genutzt wird.

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PV-Anlage beim Netzbetreiber anmelden

Parallel zur Registrierung bei der Bundesnetzagentur müssen Sie Ihre Anlage auch beim örtlichen Netzbetreiber anmelden.

Ihren zuständigen Netzbetreiber finden Sie auf Ihrer Jahresstromrechnung. Dort ist er als "Netzbetreiber" oder "Messstellenbetreiber" ausgewiesen. Alternativ können Sie die Information auch über Online-Portale der Bundesnetzagentur abrufen.

Der Netzbetreiber ist für den technischen Anschluss Ihrer Anlage ans Stromnetz zuständig und muss bereits vor der Installation über Ihr Vorhaben informiert werden. Nach der Inbetriebnahme erfolgt dann die endgültige Anmeldung mit allen technischen Daten.

 

Muss ich meine PV-Anlage beim Gewerbeamt anmelden?

Seit 2023 müssen private PV-Anlagen bis zu einer Leistung von 30 kWp nicht mehr beim Gewerbeamt angemeldet werden. Vorher lag die Grenze für die Steuerbefreiung bei 10 kWp.

 

Muss ich meine PV-Anlage beim Finanzamt anmelden?

Da die meisten privaten PV-Anlagen unter die Steuerbefreiung fallen, entfällt in der Regel die Anmeldung beim Finanzamt. Sie müssen weder ein Gewerbe anmelden noch Einkommensteuererklärungen für die PV-Anlage abgeben.

Ausnahmen gelten nur für größere Anlagen über 30 kWp oder wenn Sie sich bewusst gegen die Steuerbefreiung entscheiden.

Schon gewusst?

Im Jahr 2024 wurden in Deutschland laut Statista rund 430.000 Balkonkraftwerke in Betrieb genommen. Auch diese müssen im Marktstammdatenregister angemeldet werden.

 

Was benötige ich für die Anmeldung meiner PV-Anlage?

 

Für die Anmeldung benötigen Sie hauptsächlich Standortdaten, technische Angaben zur Anlage und Informationen zum Netzanschluss.

Zunächst benötigen Sie allgemeine Angaben zum Standort und Betrieb Ihrer Anlage. Dazu gehören:

1. die vollständige Adresse des Anlagenstandorts,

2. das genaue Datum der Inbetriebnahme (also der Tag, an dem Ihre Anlage zum ersten Mal Strom erzeugt hat) sowie

3. Ihre vollständigen Kontaktdaten als Anlagenbetreiber.

 

Optional, aber hilfreich, sind auch die GPS-Koordinaten des Standorts.

Am wichtigsten für die Anmeldung sind die technischen Daten:

  • Installierte Gesamtleistung in Kilowatt Peak (kWp)
  • Anzahl und Typ der Solarmodule mit Herstellerangaben
  • Wechselrichter-Daten einschließlich Hersteller, Typ und Leistung
  • Ausrichtung und Neigungswinkel der Module
  • Batteriespeicher-Informationen (falls vorhanden): Kapazität in kWh und technische Spezifikationen

 

Schließlich sind die Daten zum Netzanschluss erforderlich. Sie müssen die Spannungsebene Ihres Netzanschlusses angeben (bei der privaten Solaranlage für zu Hause meist Niederspannung), die Zählernummer und den Zählertyp sowie Informationen zu Ihrem Netzbetreiber und dem entsprechenden Netzgebiet.

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Der Weg zur PV-Anmeldung in 5 Schritten

 

1. Zur Solaranlage beraten lassen

Bei RaiffeisenVolt erhalten Sie eine umfassende Beratung rund um das Thema Photovoltaik und eine individuelle Planung. Unsere Experten analysieren Ihre Dachfläche, berechnen den zu erwartenden Ertrag und informieren Sie über Fördermöglichkeiten. Mit über 10 Jahren Erfahrung in der Branche können Sie sich auf unsere Expertise verlassen.

2. Anschluss der Solaranlage an das öffentliche Netz beantragen

Bevor Ihre Anlage installiert wird, muss der Netzanschluss beim örtlichen Netzbetreiber beantragt werden. Dieser prüft die technischen Voraussetzungen und genehmigt den Anschluss. 

3. Solaranlage und Zweirichtungszähler installieren

Unsere qualifizierten Montageteams installieren Ihre PV-Anlage fachgerecht und sicher. Dabei wird auch ein Zweirichtungszähler eingebaut, der sowohl den bezogenen als auch den eingespeisten Strom misst. Die Installation erfolgt nach höchsten Sicherheitsstandards und behördlichen Vorschriften.

4. PV-Anlage kann in Betrieb genommen werden

Nach der Installation und dem Anschluss wird Ihre Anlage in Betrieb genommen. Ab diesem Zeitpunkt produziert sie Solarstrom und Sie können mit der Eigenverbrauchsoptimierung beginnen.

5. Einspeisevergütung bekommen

Sobald Ihre Anlage ordnungsgemäß angemeldet ist, erhalten Sie für den eingespeisten Strom die gesetzliche Einspeisevergütung. Diese wird über 20 Jahre garantiert und bietet Ihnen planbare Einnahmen. Aber: Je höher Ihr Eigenverbrauch, desto wirtschaftlicher wird Ihre Anlage. Mit einer Photovoltaik-Anlage mit Speicher maximieren Sie Ihre Autarkie.

PV-Anlage anmelden: Fazit

Bei RaiffeisenVolt erhalten Sie eine hochwertige Photovoltaik-Anlage und gleichzeitig eine umfassende Unterstützung bei allen Anmeldeverfahren. Als regionaler Partner mit über 10 Jahren Erfahrung kennen wir alle Fallstricke und sorgen dafür, dass Ihre Anlage schnell und problemlos in Betrieb geht.

 

Unser Service umfasst:
1. Komplette Übernahme aller Anmeldeverfahren

2. Persönliche Beratung und individuelle Planung vor Ort

3. Fachgerechte Installation durch eigene Montageteams

4. Unterstützung bei Förderanträgen

5. Langfristige Betreuung und Wartung
 
6. Photovoltaik für Unternehmen und Privatpersonen

 

Vertrauen, Qualität und Sicherheit – das sind unsere Werte. Mit Standorten in Meschede, Edertal-Giflitz und Erfurt sind wir Ihr Ansprechpartner vor Ort. Unsere aktuelle Vorlaufzeit beträgt ca. 3–4 Monate vom Auftrag bis zur Realisierung.

Wissen

Häufig gestellte Fragen

Wann muss man eine PV-Anlage nicht anmelden?

Inselanlagen, die nicht an das öffentliche Stromnetz angeschlossen sind, müssen nicht im Marktstammdatenregister registriert werden. Sobald jedoch ein Netzanschluss besteht (auch wenn kein Strom eingespeist wird) gilt die Anmeldepflicht.

Muss ich eine Wallbox anmelden?

Wallboxen müssen beim Netzbetreiber angemeldet werden, wenn sie eine Leistung von mehr als 3,7 kW haben. Bei Leistungen über 11 kW ist eine zusätzliche Genehmigung des Netzbetreibers erforderlich. Eine Registrierung im Marktstammdatenregister ist für Wallboxen nicht nötig, da sie keine Stromerzeugungsanlagen sind.

Muss ich ein Balkonkraftwerk anmelden?

Ja, auch Balkonkraftwerke müssen im Marktstammdatenregister angemeldet werden. Seit April 2024 gibt es jedoch eine vereinfachte Anmeldung für Steckersolar-Geräte bis 2.000 Watt Modulleistung und 800 Watt Wechselrichterleistung. Eine Anmeldung beim Netzbetreiber ist seitdem nicht mehr erforderlich.