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KfW-Förderung bis zu 10.200€

Was wird gefördert?

Mit dem Zuschuss „Solarstrom für Elektroautos“ fördert die KfW den Kauf und die Installation einer Lade­station für Elektro­autos in Kombi­nation mit einer Photo­voltaik­anlage und einem Solar­strom­speicher. Ziel der Förderung ist es, dass du dein Elektro­auto mit selbst­erzeugtem klima­freund­lichen Solar­strom aufladen kannst.

Zu den geförderten Maßnahmen gehören:

  •  Der Kauf einer neuen Lade­station (z. B. Wallbox) mit mindestens 11 Kilowatt (kW) Lade­leistung
  •  Der Kauf einer neuen Photo­voltaik­anlage mit mindestens 5 Kilowatt­peak (kWp) Spitzenleistung
  •  Der Kauf eines neuen Solar­strom­speichers mit mindestens 5 Kilowatt­stunden (kWh) Speicherkapazität
  •  Der Einbau und Anschluss der Gesamt­anlage, inklusive aller Installations­arbeiten
  •  Ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamt­anlage
Das sind wir

Ihr Partner für Photovoltaik - seit 2017

Als Christian Förster 2017 das Unternehmen SauerlandVolt Ingenieurbüros für Photovoltaik und Energiespeicher nebenberuflich gründete, hatte er ein konkretes Ziel vor Augen: Mithelfen, den Klimawandel zu stoppen! In unserer technisch hochentwickelten Zeit muss es Lösungen geben, um den hohen Energiebedarf von Privathaushalten und Unternehmen zu decken, ohne dabei auf Energiequellen zurückzugreifen, die CO2 und Feinstaub ausstoßen. 

Nachhaltig
Effizient
Flexibel einsetzbar
 
 
 
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Unsere Standorte

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RaiffeisenVolt GmbH
Auf’m Brinke 15, 59872 Meschede
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Bahnhofstraße 29, 34549 Edertal
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August-Röbling-Straße 4, 99091 Erfurt
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Raiffeisenstraße 30, 61169 Friedberg
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Max-Planck Straße 4, 23701 Eutin
Wissen

Häufig gestellte Fragen

Was wird gefördert?

Mit dem Zuschuss „Solarstrom für Elektroautos“ wird der Kauf und die Installation einer Lade­station für Elektro­autos in Kombi­nation mit einer Photo­voltaik­anlage und einem Solar­strom­speicher gefördert. Ziel der Förderung ist es, dass Sie Ihr Elektro­auto mit selbst­erzeugtem klima­freund­lichen Solar­strom aufladen können.

Zu den geförderten Maßnahmen gehören:

  • Der Kauf einer neuen Lade­station (z. B. Wallbox) mit mindestens 11 Kilowatt (kW) Lade­leistung
  • Der Kauf einer neuen Photo­voltaik­anlage mit mindestens 5 Kilowatt­peak (kWp) Spitzenleistung
  • Der Kauf eines neuen Solar­strom­speichers mit mindestens 5 Kilowatt­stunden (kWh) Speicherkapazität
  • Der Einbau und Anschluss der Gesamt­anlage, inklusive aller Installations­arbeiten
  • Ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamt­anlage
Wer wird gefördert?

Es werden Privatpersonen gefördert, die

  • ein Wohngebäude besitzen und selbst bewohnen
  • und ein Elektroauto besitzen (Eigentum oder Leasing) oder zum Zeit­punkt des Antrags bestellt haben.
Was sind die Voraussetzungen für die Förderung?
  • Sie schaffen Ladestation, Photo­voltaik­anlage und Solar­strom­speicher fabrikneu an.

  • Sie haben bis zum Zeit­punkt des Antrags noch keine dieser Komponenten bestellt.

  • Sie besitzen ein Elektro­auto (kein Hybridfahrzeug), dass auf Sie oder eine in Ihrem Haus­halt lebende Person zugelassen ist oder Sie haben zum Zeit­punkt des Antrags ein Elektro­auto bestellt.

    Hinweis: Falls Sie das Elektro­auto privat leasen, muss der Leasing­vertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten aufweisen. Ein Firmen- bzw. Dienstwagen entspricht nicht den Förder­voraussetzungen.

  • Ihr Wohngebäude besteht schon und Sie wohnen schon drin.
Für wen kommt der Zuschuss nicht in Frage?
  • Neubauten vor Einzug
  • ausschließlich vermietete Objekte
  • Ferien- oder Wochenend­häuser sowie Ferien­wohnungen
  • Eigentumswohnungen
  • die mehrfache Förderung eines Wohngebäudes mit diesem Zuschuss
Wie sind die Konditionen?

Zuschusshöhe und Auszahlung

Der Zuschuss setzt sich aus folgenden Teil­beträgen zusammen:

  • für die Ladestation: 600 Euro pauschal – oder bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1.200 Euro pauschal
  • für die Photovoltaikanlage: 600 Euro pro kWp, maximal 6.000 Euro
  • für den Solarstromspeicher: 250 Euro pro kWh, maximal 3.000 Euro

Maximal können Sie einen Zuschuss von 10.200 Euro für Ihr Vorhaben erhalten. Den Zuschuss zahlen wir direkt auf Ihr Konto aus.

Unterschreiten die Gesamtkosten Ihres Vor­habens den Zuschuss­betrag, können Sie keine Förderung erhalten.

Ist die Förderung kombinierbar?

Die Kombination mit anderen Förder­mitteln wie Krediten, Zulagen und Zu­schüssen ist nicht möglich.

Und wie funktioniert das Ganze?

2. Vorhaben umsetzen:
Sobald Sie die Zusage für den Zuschuss bekommen haben, können Sie die Lade­station, die Photo­voltaik­anlage und den Solar­strom­speicher bestellen und die Installation beauftragen.

3. Ab März 2023: Nachweise erbringen und Zuschuss erhalten

Bitte weisen Sie ab März 2024 Ihre Identität nach, am besten per Schufa-Identitäts-Check

Anschließend weisen Sie bitte nach, dass Sie Ihr Vor­haben durch­geführt haben:

  • Im Kundenportal „Meine KfW“ erfassen Sie die Daten zur installierten Lade­station, zur Photo­voltaik­anlage und zum Solar­strom­speicher.

  • Sie bestätigen, Ihr Vorhaben vollständig durchgeführt zu haben.

  • Sie laden alle Rechnungen zu den anrechenbaren Kosten hoch.

  • Sie laden – sofern angefordert – weitere Nachweise hoch (zum Beispiel die Zu­lassung oder den Leasing­vertrag des Elektro­autos).

Nachdem wir Ihre Angaben geprüft haben, erhalten Sie den Zuschuss auf Ihr Konto ausgezahlt