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Das Wichtigste in Kürze: Förderungen für Photovoltaik 2026

  • Förderungen für Photovoltaik stehen auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene zur Verfügung.
  • Die KfW-Förderprogramme bieten zinsgünstige Kredite und teilweise Zuschüsse, etwa über den Kredit Nr. 270.
  • Die EEG-Einspeisevergütung belohnt Strom-Einspeisungen ins Netz mit unterschiedlichen Sätzen für Voll- und Teileeinspeisung.
  • Seit 2023 sind Photovoltaik-Anlagen von der Mehrwertsteuer befreit.
  • Förderprogramme auf Landesebene sind oft bereits früh ausgeschöpft – schnell sein lohnt sich.

 

Welche Photovoltaik-Förderungen gibt es auf Bundesebene?

KfW-Förderungsprogramm 270

Das KfW-Förderungsprogramm 270 

bietet die Möglichkeit, Investitionen in erneuerbare Energien – darunter auch Photovoltaik-Anlagen – mit zinsgünstigen Krediten zu finanzieren. Da die KfW eine staatliche Institution ist, handelt es sich hierbei um eine staatlich geförderte Finanzierungsoption, die sowohl Privatpersonen als auch Freiberuflern, Unternehmen im In- und Ausland sowie Körperschaften und Zweckverbänden offensteht.

  • Der Förderkredit für Strom und Wärme deckt bis zu 100 % der Investitionskosten.
  • Die Kredithöhe kann bis zu 150 Millionen Euro pro Vorhaben betragen.
  • Es gibt keinen Mindestbetrag.
  • Die Auszahlung erfolgt zu 100 %.

 

Hinweis!

Im Gegensatz zum Förderprogramm 270 können Sie den Zuschuss des KfW-Förderprogramms 442 aktuell leider nicht mehr beantragen. Es handelte sich um eine Förderung für Solarstrom für Elektroautos, speziell für Ladestationen, PV-Anlagen und Stromspeicher.



EEG-Förderung der Einspeisevergütung

Die EEG-Förderung der Einspeisevergütung bietet Betreibern von Photovoltaik-Anlagen eine feste Vergütung für eingespeisten Strom. Dabei wird zwischen Volleinspeisung (der gesamte erzeugte Strom wird ins Netz eingespeist) und Teileeinspeisung (nur der überschüssige Strom wird eingespeist) unterschieden. Die Fördersätze richten sich nach der Anlagengröße und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme.

Wenn Sie Ihre Solaranlage zwischen dem 1. August 2025 und dem 31. Januar 2026 in Betrieb nehmen, gelten laut der Bundesnetzagentur die folgenden Sätze für die Einspeisevergütung.

 

Leistung der Anlage Teileinspeisung Volleinspeisung
10 kWp 7,68 ct/kWh 12,47 ct/kWh
40 kWp 6,80 ct/kWh 10,45 ct/kWh
100 kWp 5,56 ct/kWh 10,45 ct/kWh

 

Steuervorteile

Mehrwertsteuerbefreiung für PV-Anlagen

Seit dem 1. Januar 2023 sind PV-Anlagen und die dazugehörigen Komponenten (also auch PV-Anlagen mit Speicher) von der Umsatzsteuer befreit. Anstelle des alten Mehrwertsteuersatzes von 19 % gilt nun ein Nullsteuersatz. Das betrifft sowohl die Lieferung als auch die Installation der Anlage. Für diese Steuerbefreiung müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Betreiber der Anlage muss sie auf seinen Namen angemeldet haben.
  • Die Anlage muss im Marktstammdatenregister eine Leistung von unter 30 kWp aufweisen.

Ist die Leistung höher, muss sich die PV-Anlage auf einem Wohngebäude oder in unmittelbarer Nähe eines Wohngebäudes befinden (zum Beispiel auf einem Carport-Dach). Alternativ ist die Installation auf öffentlichen Gebäuden möglich. Balkonkraftwerke sind grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit.

Neben der Befreiung von der Mehrwertsteuer gibt es auch steuerliche Vorteile in Bezug auf den Eigenverbrauch des Stroms: Wenn der Nullsteuersatz beim Kauf galt, fällt für den selbst genutzten Strom keine Mehrwertsteuer mehr an, und der Eigenverbrauch muss nicht mehr versteuert werden.

Einkommensteuerbefreiung für PV-Anlagen

Seit 2022 sind viele PV-Anlagen zusätzlich von der Einkommensteuer befreit. Diese Befreiung greift in der Regel dann, wenn auch die Voraussetzungen für den Nullsteuersatz bei der Mehrwertsteuer bereits erfüllt sind.

 

Welche Förderprogramme für Photovoltaik gibt es auf Landesebene?

Viele Bundesländer bieten eigene Förderprogramme für Photovoltaik an, die jedoch oft nur zeitlich begrenzt verfügbar sind. Aufgrund der hohen Nachfrage sind die Fördermittel häufig schnell ausgeschöpft. Einige Programme sind aktuell pausiert oder ausgelaufen. 

→ In Berlin gibt es noch das Solar-Plus-Programm.

Es unterstützt die Installation von Photovoltaik-Anlagen sowie die Nutzung von Stromspeichern finanziell. Auch kleinere Anlagen wie Balkonkraftwerke werden im Rahmen des Fördermoduls „E” bezuschusst. Ziel des Programms ist es, die Solarenergie in der Hauptstadt weiter auszubauen und durch gezielte Förderung die Umstellung auf erneuerbare Energien zu beschleunigen.

→ In Nordrhein-Westfalen gibt es das Programm progres.NRW.

Es fördert Investitionen in Klimaschutztechnik, darunter auch PV-Anlagen, und richtet sich sowohl an Privatpersonen als auch an Unternehmen und kommunale Einrichtungen. PV-Anlagen können über dieses Programm gefördert werden, wenn sie nicht über das EEG gefördert werden. Die Bagatellgrenze für den Zuschuss beträgt 350 €, die genaue Förderhöhe hängt von dem individuellen Vorhaben ab.

Welche kommunalen Förderungen gibt es für Photovoltaik?

Viele Städte und Gemeinden haben ein eigenes Programm ins Leben gerufen, um die Nutzung von Solarenergie auf lokaler Ebene voranzutreiben. Diese Förderungen können je nach Stadt unterschiedliche Formen annehmen, wie etwa direkte Zuschüsse für PV-Anlagen, Batteriespeicher oder Balkonkraftwerke.


Aufgrund der hohen Nachfrage sind diese Programme oft begrenzt. Daher lohnt es sich, regelmäßig die Verfügbarkeit der kommunalen Fördermittel zu prüfen und zeitnah Anträge zu stellen. In NRW fördern die folgenden 4 Städte PV-Anlagen:

 

Stadt Fördergegenstand Förderhöhe
Bielefeld Energieberatung Sie erhalten eine kostenlose Energieberatung zu Ihrem Vorhaben (bis Ende 2025)
Bonn PV-Anlagen und Balkonkraftwerke Zuschüsse bis zu 25.000 € je Objekt
Düsseldorf PV-Anlagen, Batteriespeicher, Balkonkraftwerke, Wallboxen
  • PV-Anlagen: 1.000 € Grundförderung plus 200 € pro kWp, maximal 10.000 €
  • Batteriespeicher: 250 € pro kWh Speicherkapazität, bis zu 10.000 €
  • Balkonkraftwerke: 50 % der Investitionskosten bis zu 600 €; für Haushalte mit geringem Einkommen bis zu 100 %
  • Wallbox: 50 % der Investitionskosten bis zu 2.000 €
Köln PV-Anlagen, Batteriespeicher, Balkonkraftwerke
  • Förderpauschalen je nach Leistung der Anlage
  • PV-Anlagen: 1.500–2.500 € für Privatpersonen
  • Speicher: 500–1300 €
  • Steckergerät: 150 € (300 € mit Köln-Pass)

 

Hinweis!

In Aachen, Essen, Solingen und Wuppertal wurden zeitweise Solaranlagen gefördert. Diese Programme sind aktuell jedoch ausgelaufen und eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.

 

Wie beantrage ich eine Förderung für eine Solaranlage?

Für KfW-Förderungen, wie zum Beispiel das Programm 270, reichen Sie den Antrag nicht direkt bei der KfW ein, sondern über Ihre Hausbank. Auf der KfW-Website finden Sie aber auch einen digitalen Förderassistenten, der Ihnen bei der Vorbereitung des Antrags hilft, sodass Sie den Antrag bei der Bank schneller abwickeln können.

Bei regionalen und kommunalen Förderungen sollten Sie auf den Seiten der jeweiligen Landesbanken nachschauen, über die die Förderungen meist laufen.

Photovoltaik-Förderung leicht gemacht mit RaiffeisenVolt

RaiffeisenVolt unterstützt Sie im Antragsprozess zu den Förderungen, um den Weg zu Ihrer eigenen Photovoltaik-Anlage stressfrei und effizient zu gestalten. Wir beantworten gerne Ihre Fragen und beraten Sie zu den Förderprogrammen, die für Sie infrage kommen.

Setzen Sie auf eine nachhaltige Zukunft mit Qualitätsprodukten: Wir stehen Ihnen zur Seite, um die ideale Photovoltaik-Anlage für Ihr Zuhause zu finden – maßgeschneidert und mit ausschließlich hochwertigen Komponenten von Weltmarktführern.

Kontaktieren Sie uns und wir suchen die für Sie beste Förderung in Ihrer Region heraus. In einem persönlichen Beratungsgespräch klären wir alle Ihre Fragen und unterstützen Sie umfassend. Wir streben langfristige Partnerschaften mit unseren Kunden an, damit Sie lange etwas von Ihrer Solaranlage für zu Hause haben. Auch bei Gewerbe-Photovoltaik unterstützen wir Sie kompetent und zielführend.

Häufig gestellte Fragen

FAQ

Werden Wallboxen 2026 wieder gefördert?

Auf Bundesebene (KfW) ist für 2026 derzeit keine Wallbox-Förderung vorgesehen. Die früheren KfW-Programme (440/442) wurden eingestellt und nicht fortgesetzt. Je nach Bundesland und Kommune gibt es jedoch weiterhin Zuschüsse, die auch 2026 gelten können, beispielsweise in NRW über progres.nrw (bis 31.12.2026, solange Budget vorhanden).

Wird ein Stromspeicher noch gefördert?

Auf bundesweiter Ebene sind die Förderungen für Stromspeicher ausgelaufen. Auf kommunaler Ebene gibt es aber weiterhin Förderungen: Köln bezuschusst Batteriespeicher pauschal mit 500–1300 € je nach Kapazität, Düsseldorf mit 250 € pro kWh bis max. 10.000 €.

Wie hoch ist die staatliche Förderung für Photovoltaik-Anlagen?

Eine einheitliche staatliche Zuschuss-Förderung für PV-Anlagen gibt es derzeit nicht. Auf Bundesebene existiert vor allem der zinsgünstige KfW-Kredit 270 für Photovoltaik (inkl. Speicher), aber keine bundesweiten Zuschüsse für private PV-Anlagen. Zuschüsse kommen je nach Jahr und Budget eher von Ländern oder Kommunen.

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