Was ist Energy Sharing?

Bislang profitierte vom selbst erzeugten Solarstrom meist nur, wer auch eine eigene Photovoltaikanlage auf dem Dach hatte. Überschüssiger Strom wurde in der Regel einfach ins öffentliche Netz eingespeist.
Energy Sharing ändert das Prinzip grundlegend: Es beschreibt die gemeinschaftliche Nutzung von lokal erzeugter, erneuerbarer Energie – in der Regel aus Photovoltaikanlagen. Der Solarstrom wird bilanziell auf mehrere Haushalte aufgeteilt. Das Beste daran: Sie können auch dann von günstigem Regionalstrom profitieren, wenn Sie kein eigenes Dach für eine PV-Anlage besitzen.

Der Unterschied zu Mieterstrom: Während klassischer Mieterstrom an ein einzelnes Gebäude gebunden ist und direkt vor Ort fließt, ohne das allgemeine Netz zu nutzen , geht Energy Sharing einen Schritt weiter. Hier müssen die beteiligten Haushalte nicht im selben Gebäude wohnen, sondern lediglich im selben Netzgebiet des Verteilnetzbetreibers liegen – ideal für Nachbarschaften, Straßenzüge oder ganze Quartiere.

Tablet mit Statistiken und Daten für Energy Sharing

Ein digitales Modell: So funktioniert die Praxis
Beim Energy Sharing müssen keine neuen Leitungen verlegt werden. Die Energie fließt weiterhin wie gewohnt durch das öffentliche Stromnetz – das Modell verändert nicht den physischen Stromfluss, sondern lediglich die digitale Zurechnung und Abrechnung:

  1. Erzeugung: Eine Photovoltaikanlage erzeugt Solarstrom, der auch aus Speichern abrufbar ist.
  2. Messung: Intelligente Messsysteme (Smart Meter) erfassen die Energiemengen exakt im 15-Minuten-Takt.
  3. Zuteilung: Der lokal erzeugte Strom wird digital auf die beteiligten Haushalte aufgeteilt – und zwar zeitgleich zur Erzeugung.
  4. Abrechnung: Ein Energiedienstleister oder eine Plattform verrechnet den PV-Strom und den Reststrom aus dem Netz über zwei separate Verträge.

Der neue rechtliche Rahmen: Was das Gesetz konkret ändert

Mit dem im November 2025 beschlossenen § 42c des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) hat der Bundestag erstmals eine klare Rechtsgrundlage für Energy Sharing in Deutschland geschaffen. Das Gesetz ist im Dezember 2025 in Kraft getreten und bringt entscheidende Erleichterungen:

  • Wegfall der Lieferantenpflicht: Anlagenbetreibende müssen sich nicht mehr als Stromlieferant registrieren. Bisherige Bürokratiehürden wie Bilanzkreisauflagen und Liefergarantien entfallen vollständig.
  • PV-Strom bleibt gefördert: Die Mengen, die nicht über das Energy Sharing verteilt werden, können weiterhin die Marktprämie nach § 20 EEG erhalten. Einspeisevergütung und Sharing schließen sich also nicht aus.
  • Feste Meilensteine: Ab dem 1. Juni 2026 müssen Verteilnetzbetreiber das Energy Sharing innerhalb ihres Bilanzierungsgebiets aktiv ermöglichen. Ab dem 1. Juni 2028 wird das Sharing sogar netzgebietsübergreifend innerhalb derselben Regelzone möglich sein.

Die Vorteile auf einen Blick

  • Für Anlagenbesitzer: Sie erzielen potenziell höhere Einnahmen als über die reine Einspeisevergütung, da der selbst erzeugte Strom zu einem besseren Preis an die Nachbarschaft abgegeben werden kann.
  • Für Verbraucher: Sie erhalten Zugang zu regionalem Ökostrom aus der Nachbarschaft – auch ohne eigenes Dach. Je nach Ausgestaltung kann dieser günstiger als konventioneller Netzstrom sein.
  • Für das Stromnetz: Es ergibt sich eine potenzielle Netzentlastung, wenn Energie dann verbraucht wird, wenn sie erzeugt wird (wenn also beispielsweise die Waschmaschine läuft, während die Sonne scheint).
Smarter Stromzähler für Energy Sharing

Herausforderungen: Warum der flächendeckende Durchbruch noch Zeit braucht

Obwohl das gesetzliche Fundament gelegt ist, steht Energy Sharing erst am Anfang. Einige Hürden stehen einer breiten Umsetzung derzeit noch im Weg:

  • Das Zeitgleichheitsproblem: Das Modell funktioniert nur, wenn Erzeugung und Verbrauch im selben 15-Minuten-Intervall zusammenfallen. An bewölkten Tagen oder abends ist weiterhin Reststrom nötig.
  • Volle Netzkosten bleiben: Netzentgelte, Umlagen und Abgaben fallen weiterhin in voller Höhe an, obwohl der Strom physikalisch oft nur wenige Meter fließt. Das begrenzt den Preisvorteil für die Teilnehmenden aktuell erheblich.
  • Organisatorischer Aufwand: Das Zusammenführen der Messdaten und das Erstellen der Abrechnungen steht bei kleinen Projekten oft noch in keinem wirtschaftlichen Verhältnis.

Der Ausblick: Fachleute rechnen für das Jahr 2026 vor allem mit Pilotprojekten und ersten Praxiserprobungen, in denen sich Technik und Prozesse einspielen. Ein breiterer, flächendeckender Rollout wird frühestens ab 2029 erwartet, sofern sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen weiter verbessern.

Sie haben Fragen oder möchten ein Projekt starten?

Obwohl die Umsetzung noch Zeit braucht, ist der Weg hin zu gestärkten lokalen Gemeinschaften richtig. Haben Sie Fragen zum Thema Energy Sharing und den Möglichkeiten vor Ort? Wir unterstützen Sie gerne!

E-Mail: technik@raiffeisenvolt.de
Telefon: 0291 | 321980 0

5.000+ PV-Projekte

Ist Ihres das nächste?

Jetzt beraten lassen