Eine Lösung, die heute sinnvoll ist — und es morgen noch bleibt.
Als Tochter der Raiffeisen Waren GmbH wissen wir, was Landwirte bewegt. Agri-PV muss sich rechnen. Nur dann wird es eine attraktive Investitionsmöglichkeit für Landwirte. Während viele Anbieter den Vertragsabschluss zum Ziel haben, rechnen wir Ihnen transparent vor, welche Kosten und welche Einnahmen Sie erwarten können, sodass Sie eine fundierte Entscheidung treffen können (i). Eine gute Entscheidung erkennt man daran, dass man sie selbst erklären kann. Deshalb beraten wir seit fast einem Jahrzehnt Landwirte ehrlich und leicht verständlich in Sachen Agri-PV und realisieren wirtschaftliche, rechtskonforme und nachhaltige Solaranlagen auf Ackerflächen.
Der entscheidende Vorteil von Agri-PV liegt dabei in der Doppelnutzung: Die landwirtschaftliche Nutzung bleibt zu einem großen Teil erhalten – gleichzeitig entsteht eine zusätzliche Einnahmequelle durch Stromerzeugung. Gerade bei Dauerkulturen wie Obst- und Beerenanlagen, aber auch bei einzelnen Gemüse- und Ackerkulturen kann die teilweise Verschattung durch die Module Vorteile bringen: weniger Hitze- und Trockenstress, geringerer Wasserbedarf und in trockenen Jahren sogar positive Effekte auf den Ertrag. Das schafft nicht nur wirtschaftliche Perspektiven, sondern erhöht oft auch die Akzeptanz in der Region.

Privilegierte Agri-PV-Anlagen: vereinfachter Antrag & feste Einspeisevergütung
Technische und betriebliche Voraussetzungen
- Installierte Leistung: max. 1 MWp
- Erhalt landwirtschaftlicher Nutzung: Mindestens 85 % der Fläche bleibt bewirtschaftbar, mindestens 2/3 Ertrag im Vergleich zu unbebauten Flächen
- Module: mind. 2,10 m Bodenfreiheit (bei hochaufgeständerten
Anlagen) oder lichtdurchlässige / vertikale Ausführung
Standort-Voraussetzungen
- Fläche im Außenbereich: Kein Bauland, sondern z. B. Acker, Grünland oder Sonderkulturfläche
- Keine Schutzgebiete betroffen
- Anlage in Hofnähe: pro Hofstelle nur eine Anlage erlaubt
Rechtliches & Genehmigung
- Agri-PV-Nutzung schlüssig nachgewiesen z. B. durch Planunterlagen, Nutzungskonzept & Ertragsgutachten
- Eintragung im Marktstammdatenregister: Pflicht für alle EEG-Anlagen
- Es liegt ein vereinfachter Bauantrag vor (§ 35 BauGB): Dank Privilegierung ist kein Bebauungsplan nötig
Stromnutzung & Förderung
- EEG-Förderung geplant (Ausschreibung oder feste Vergütung): Bis 1 MW kann auf Wunsch ohne Ausschreibung gefördert werden
- Netzanschluss beantragt oder verfügbar: Rücksprache mit Netzbetreiber
- Strom wird selbst genutzt oder verkauft z. B. Direktvermarktung, Eigenverbrauch oder Lieferung an Dritte
Agri-PV kann für viele landwirtschaftliche Betriebe einfacher umsetzbar sein, als oft gedacht. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Anlagen bis 1 MW und maximal 2,5 Hektar sogar ohne Bebauungsplan möglich – mit vereinfachtem Bauantrag und fester EEG-Vergütung ohne Ausschreibung. Wichtig ist vor allem, dass die Fläche weiterhin landwirtschaftlich genutzt wird und der Betrieb im Mittelpunkt bleibt.
Genau dabei unterstützen wir: von der ersten Einschätzung über die Voraussetzungen bis hin zu Netzanschluss, Förderung und Genehmigung. Wenn Sie wissen möchten, ob Ihre Fläche geeignet ist, schauen wir uns Ihren Betrieb gerne persönlich und unverbindlich an. Füllen Sie einfach das Kontaktformular aus – wir melden uns ehrlich, unkompliziert und auf Augenhöhe bei Ihnen.
Jetzt Agri-PV unverbindlich anfragen
